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Gerichtliche Homosexuellenverfolgung in der Steiermark

Gerichtliche Homosexuellenverfolgung in der Steiermark von den 1920er bis zu den 1950er Jahren

Projektleitung: ao. Univ.-Prof. Dr. Christian Fleck


ProjektmitarbeiterInnen:
Mag. Philipp Korom
Mag. Joachim Hainzl


Erst seit kurzer Zeit nimmt die Anerkennung von „Homosexuellen“ als Opfer des nationalsozialistischen Regimes und seiner Unterdrückungs- und Verfolgungssysteme in der breiteren Öffentlichkeit zu, obwohl sie einerseits als Häftlingsgruppe bereits in frühen Darstellungen des KZ-Systems genannt werden und andererseits eine solche Anerkennung seit den 1970er Jahren in der Literatur immer wieder verlangt wurde. Dabei wird aber oft ausgeblendet, dass Homosexuelle nicht nur in Lagern interniert und durch die Gestapo verfolgt wurden, sonder auch vor normale Gerichte gestellt und vielfach abgeurteilt wurden. Die Verfolgung nach dem Strafgesetzbuch begann weder mit dem Nationalsozialismus,  noch hörte sie mit ihm auf. Die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller auf dem Gebiet des heutigen Österreichs bildet vielmehr ein Element eines Kontinuums in den rechtsstaatlichen Systemen der Ersten und Zweiten Republik, dem österreichischen autoritären „Ständestaat“ (1934-1938) und dem System der nationalsozialistischen Herrschaft in Österreich (1938-1945).

Die hauptsächliche Rechtsgrundlage der gerichtlichen Verfolgung blieb dabei stets dieselbe: Die entsprechende Passage des österreichischen Strafgesetzbuches (von 1852), das auch in der NS-Zeit seine Gültigkeit nicht verlor, lautete: §129. "Als Verbrechen wider die Natur, das ist a) mit Tieren; b) mit Personen gleichen Geschlechts“. Im Gegensatz zu Deutschland, wo der oft diskutierte § 175 des deutschen Strafgesetzes sich nur auf Männer bezog, ermöglichte es die Formulierung im österreichischen Strafgesetz, auch Frauen gerichtlich zu verfolgen.

In dem Forschungsprojekt werden Gerichtsakten mit Steiermarkbezug aus der Zeit von ca. 1930 bis ca. 1950 für sozialgeschichtliche Analysen aufbereitet. Des Weiteren werden in zusätzlicher Recherchearbeiten relevante literarische und alltagskulturelle Dokumente, Zeitungsberichte über Gerichtsverfahren und andere Archivmaterialen gesammelt und inhaltsanalytisch ausgewertet.

Ziel ist eine umfassende sozialhistorische Darstellung der gerichtlichen Verfolgungspraxis von Homosexuellen in der Steiermark.

Univ.-Prof. Mag. Dr.

Markus Hadler

Leitung

Universitätsstraße 15/G4

Telefon:+43 316 380 - 3541

Mag. Dr.

Otto Bodi-Fernandez

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Universitätsstraße 15/G4

Telefon:+43 316 380 - 3544

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